Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtwerte für die Ermittlung des angemessenen Unterhalts. Sie wird von sämtlichen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt und beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sowohl die aktuelle Tabelle als auch die Tabellen der Vorjahre seit 2005 herunterladen.
Auf der Seite des Vereins Deutscher Familiengerichtstag e. V. können alle Düsseldorfer Tabellen der Vergangenheit abgerufen werden.
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